Steirische Landesspitäler: Anpassungen bei Besuchsregeln im Überblick

Graz, 09. Juni 2020 - Bei den Regeln für Besuche in den Krankenhäusern und Landespflegezentren gibt es Anpassungen, die einerseits die verständlichen Wünsche von Patienten und Angehörigen berücksichtigen, andererseits darauf abzielen, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Über die aktuell angepassten Besuchsmöglichkeiten informieren wir hier. ...

Bei den Regeln für Besuche in den Krankenhäusern und Landespflegezentren gibt es Anpassungen, die einerseits die verständlichen Wünsche von Patienten und Angehörigen berücksichtigen, andererseits darauf abzielen, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Über die aktuell angepassten Besuchsmöglichkeiten informieren wir hier.

Zum uneingeschränkten Schutz der Patienten und Mitarbeiter und um den Betrieb von Spitälern und Pflegezentren der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft an allen 24 Standorten in der Steiermark sicher zu stellen, gab es aus Anlass der Covid-19-Epidemie Besuchsverbote und später strenge Regeln für Besuche. Nun werden die Besuchsmöglichkeiten erneut erweitert.

Lockerungen orientieren sich ausschließlich an Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und beruhen auf der Expertise von Ärzten, Infektiologen und Virologen. Patientenwohl und psychologische Aspekte sind Teil der Überlegungen und werden stetig anhand einer individuellen und institutionellen Nutzen-/Risikoabwägung evaluiert.

Am Beginn erinnern wir an die in steirischen Landeskrankenhäusern gültigen Hygiene-Vorschriften.

- Empfohlener Abstand 2 Meter / kein Körperkontakt
- Mund-/Nasenschutz (über Mund und Nase) ist während des gesamten Aufenthalts Pflicht
- Händedesinfektion beim Betreten des Spitals und beim jedem Betreten und Verlassen des Patientenzimmers

Keinesfalls aufgesucht werden dürfen Einrichtungen der KAGes von Besuchern, die Symptome wie grippale Infekte, Fieber, Husten, Halsentzündungen oder Atemprobleme aufweisen.

Für Patientenbesuche gelten folgende adaptierten Regelungen:

- An- und Abmeldung beim Pflegepersonal (verpflichtende Führung einer Liste)
- Vor Eintritt in die Station kontaktlos Fiebermessen und klinisch anamnestischer Ausschluss von Verdachtspersonen
- 1 Besucher pro Patient pro Tag für maximal 15 Minuten
- 1 Besucher pro Patientenzimmer gleichzeitig - unabhängig von der Zimmergröße
- Besuchszeit täglich 15:00 bis 17:00 Uhr

Besuche auf Intensivstationen und Stationen für Neonatologie sind weiterhin untersagt.

Besuchsregelungen in REM-Stationen im Krankenhaus und in Landespflegezentren:

Besuche auf Remobilisations-Stationen (REM) können stundenplanmäßig für jeden Patienten wochenweise eingeteilt und vorgegeben werden. Dieselbe Regelung gilt auch in den Landespflegezentren der KAGes.


Besuchsregelungen in der Geburtshilfe:

Geburtsbegleitend ist auch weiterhin der werdende, gesunde Kindsvater oder eine andere Begleitperson (ausgestattet mit FFP1 bzw. OP-Maske) zur Unterstützung der werdenden Mutter zugelassen. Für Besuche vor und nach der Geburt gelten die oben angeführten Regeln für Patientenbesuche, insbesondere die 15-Minuten-Slots und die Vorgabe, dass sich jeweils nur ein Besucher im Patientenzimmer aufhalten darf. Für das Neugeborenen-Kinderzimmer gilt striktes Besuchsverbot.

„Unsere Verantwortung ist der Schutz der uns anvertrauten Patienten, die von uns erwarten dürfen, dass wir das Richtige tun. Angesichts der Öffnung von Schulen, Geschäften, Lokalen und Grenzen sind die Maßnahmen alternativlos, um das Sars-CoV-2-Virus aus unseren Krankenhäusern und Landespflegezentren fernzuhalten", geben KAGes-Vorstandsvorsitzender Univ. Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg und der KAGes-Vorstand für Finanzen und Technik, Dipl. KHBW Ernst Fartek, MBA, zu bedenken und fügen hinzu: „Corona ist nicht verschwunden, sondern nur - dank der großen Disziplin der Österreicher - in die Schranken gewiesen!"

Primarius Dr. Klaus Vander, Leiter des Instituts für Krankenhaushygiene und Mikrobiologie der KAGes, erklärt auch, „dass begleitend zu den zuvor angeführten Hygiene-Vorschriften die Limitierung der Besucheranzahl als auch deren pro Kopf Besuchszeit, unter zu Grunde Legung einer Dosis- Wirkungsbeziehung dazu dienen, im Falle eines unerkannten Ausscheiders die Erregerlast in der Raumluft gering zu halten und somit die Infektionswahrscheinlichkeit für Patienten, Mitarbeiter und Besucher weiter zu minimieren".

Vorstandsvorsitzender Univ. Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg und der KAGes-Vorstand für Finanzen und Technik, Dipl. KHBW Ernst Fartek, MBA, verweisen abschließend auch auf die geltenden Ausnahmeregelungen, die der bestmöglichen Patientenbetreuung geschuldet sind. Ausnahmen von den derzeit geltenden Besuchs-Regelungen gelten in kritischen bzw. lebensbedrohlichen Situationen, auf Palliativstationen, bei Geburten und bei Kindern, sofern die Situation das erfordert und zulässt und wenn die Hinzuziehung einer dritten Person behandlungsnotwendig ist.

Bei steigenden Infektionszahlen würden umgehend wieder striktere Regeln für Besuche eingeführt.