Die aufgrund der Corona-Pandemie verschobenen Termine werden im Rahmen des schrittweisen Hochfahrens neu vereinbart. Sie werden dazu von der zuständigen Stelle angerufen – bitte nicht selbst anrufen. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.
Ab sofort gilt ein allgemeines Besuchsverbot in allen Landeskrankenhäusern der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H..
Zu diesen Regelungen bestehen, wie bisher, Ausnahmen für:
- Väter zur Begleitung bei der Geburt
- Verabschiedung von Sterbenden
- Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten
- Besuche der Eltern bei Kindern, wenn erforderlich
- notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind