LKH Murtal

Begleitung von Schwangeren und Besuche im Wochenbett

Allgemeines Besuchsverbot

Bis auf weiteres gilt weiterhin ein allgemeines Betretungsverbot in allen LandeskrankenhÀusern der SteiermÀrkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H..
Sofern es die aktuelle Situation auf unseren geburtshilflichen Abteilungen zulÀsst, sind zu dieser Regelung folgende Ausnahmen möglich:

  • VĂ€ter oder Vertrauenspersonen zur Begleitung bei der Geburt: Es kann bei der Entbindung eine Begleitperson anwesend sein, dies bis zum Verlassen der Entbundenen aus dem Kreißsaal auf die Normalstation.
  • Besuche nach der Geburt fĂŒr Vertrauenspersonen einmal pro Tag: Nach der Geburt können MĂŒtter pro Tag von einer Vertrauensperson in der vorgegebenen Besuchszeit fĂŒr 20 Minuten besucht werden. Es können maximal 2 Vertrauenspersonen genannt werden. Die Besucher mĂŒssen die Bescheinigung eines negativen Antigen-Tests (nicht Ă€lter als 48 Stunden) bzw. eines negativen PCR-Tests (nicht Ă€lter als 72 Stunden vorlegen.

Sonderregelungen im Einzelfall

Es können sich jedoch immer wieder besonders belastende Situationen ergeben, welche ein gesondertes Vorgehen rechtfertigen und eine abweichenden Ausnahmeregelung ermöglichen.

FĂŒr eine Sonderregelung wenden Sie sich bitte an unser Behandlungsteam vor Ort.

Wir sind uns bewusst, dass die Corona – Pandemie speziell in diesem Bereich zu großen EinschrĂ€nkungen fĂŒhrt und hoffen diesbezĂŒglich auf Ihr VerstĂ€ndnis.