Allgemeine Maskenpflicht in allen KAGes-Einrichtungen

Aufgrund der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung gilt ab sofort in allen RĂ€umlichkeiten der KAGes wieder die Maskenpflicht zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus.

Dies gilt grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Personen und somit fĂŒr:

  • Patienten, Angehörige und sonstige Besucher der LandeskrankenhĂ€user und Landespflegezentren
  • KAGes-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
  • Personen, die sich aus beruflichen GrĂŒnden in den RĂ€umlichkeiten der KAGes aufhalten

Weitere Informationen zu unseren Hygiene-Maßnahmen und Besuchsregelungen finden Sie auf unserer Corona-Informationsseite.